Bodenrichtwerte
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt auf der Grundlage §§ 193 Abs. 3 und 196 BauGB als durchschnittliche Lagewerte für unbebaute lastenfreie Grundstücke für bestimmte Gemeindegebiete unter Berücksichtigung maßgeblicher, wertbestimmender Merkmale.
Die Bodenrichtwerte für das Leipziger Stadtgebiet sind online verfügbar. Unter der Adresse http://bodenrichtwert.leipzig.de öffnet sich die Bodenrichtwertkarte mit den durchschnittlichen Lagewerten für den Boden. Eine Adressrecherche ist möglich. Die Werte liegen flächendeckend für das Stadtgebiet vor und werden vom Gutachterausschuss auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Alle zwei Jahre erfolgt eine Aktualisierung. Die Darstellung erfolgt zonal, gemäß der Novellierung des BauGB von 2009.
Durch das online-Angebot werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Leipzig (Kontakt siehe Link auf der rechten Seite) keine telefonischen Bodenrichtwertauskünfte mehr erteilt. Schriftliche Auskünfte (gegen Gebühr) und mündliche Auskünfte in den Räumen der Geschäftsstelle sind möglich.
Die IHK zu Leipzig gibt Ihnen kostenlos Auskunft zu Bodenrichtwerten der Stadt Leipzig aus den Jahren 1991-2008.
Mittels der nachfolgenden Links gelangen Sie zu Informationen über Bodenrichtwerte in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Für beide Landkreise liegen die Bodenrichtwertkarten online vor:
Landkreis Leipzig: Webseite vom Gutachterausschuss (neues Fenster)
Landkreis Nordsachsen: Geoportal vom Landkreis Nordsachsen (neues Fenster) > Bodenrichtwertkarte im Bereich "Planen, Bauen und Wohnen"