Gesundheitswirtschaft
Die Gesundheitswirtschaft ist seit Jahren ein entscheidender Wachstums- und Innovationsmotor in unserer Gesellschaft. Der Begriff Gesundheitswirtschaft umfasst neben dem Gesundheitswesen im engeren Sinne – also den Ärzten, Krankenhäusern, Krankenversicherungen – auch die Medizintechnik, Apotheken, Pflegedienste, das Kur- und Bäderwesen, Pharmahersteller, die Fitnessbranche etc. Deutlich über 10 Prozent der Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich der Gesundheitswirtschaft zuordnen.
Aufgrund der zu erwartenden demografischen Veränderungen und der hohen Innovationsgeschwindigkeit in großen Teilen der Gesundheitswirtschaft wird sie auch zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und eine entscheidende Grundlage für den Wohlstand in Deutschland darstellen. So wird die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und -produkten in den nächsten Jahren weiterhin deutlich zunehmen. Neue Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft können in Größenordnungen entstehen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen stimmen. Daher hat die IHK zu Leipzig im Mai 2009 einen Gesprächskreis Gesundheitswirtschaft etabliert, der die Interessen der regionalen Unternehmen bündelt und so dazu beiträgt diese gegenüber den entscheidenden Akteuren in Politik und Verwaltung besser zu vertreten. Auch hat die IHK-Organisation einen Ausschuss für Gesundheitswirtschaft beim DIHK eingerichtet, der die verschiedenen Akteure an einen Tisch bringt und hilft, die Interessen der IHK-Unternehmen der Gesundheitswirtschaft auf Bundesebene wirksam zu artikulieren.
Das PflegeNetz im Freistaat Sachsen ist Orientierungshilfe und erster Ansprechpartner rund um das Thema Pflege im Freistaat Sachsen. Neben einer Pflegedatenbank befindet sich derzeit ein Marktplatz im Aufbau. Hier können Unternehmen ihre die Pflege ergänzenden Angebote eintragen lassen.
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Der DIHK-Vorstand hat zwei Positionspapiere, die vom DIHK-Ausschuss für Gesundheitswirtschaft erarbeitet wurden, verabschiedet.
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In ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege-Betrieben gilt ab 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EUR (West) bzw. 7,50 EUR (Ost) für Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen erbringen. Ausgenommen sind Auszubildende, Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.
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Der Freistaat Sachsen hat zusammen mit den Pflegekassen, den Kommunen und den Landkreisen das PflegeNetz Sachsen erarbeitet. Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit pflegenden Angehörigen unterstützen möchten, ist ein Verweis auf das Pflegenetz Sachsen eine einfache Möglichkeit, die Vereinbarkeit von beruflichen und persönlichen Belangen ihrer Mitarbeiter zu fördern.
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Die Pflegekommission im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums hat sich auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt.
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