Finanzanlagenvermittler

Ab 1. Januar 2013 gilt eine neue Registrierungs- und Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler. Das bedeutet: Für alle, die Inhaber einer Erlaubnis gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) sind und Finanzanlagen vermitteln, läuft eine Umwandlungsfrist bis 1. Juli 2013. Existenzgründer oder neue Antragsteller benötigen die Erlaubnis gemäß § 34 f GewO mit dem Tag der Tätigkeitsaufnahme. 

Erlaubnisbehörden im Kammerbezirk Leipzig sind:

Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Prager Straße 136, 04317 Leipzig
Landkreis Nordsachsen, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Landkreis Leipzig, Heinrich-Zille-Str. 5, Haus 4, 04668 Grimma

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftssitz.

Für die Registrierung im Vermittlerregister ist die IHK zu Leipzig zuständig. Den erforderlichen Antrag zur Registrierung erhalten Sie von der Erlaubnisbehörde. Sie nimmt den Antrag auch wieder entgegen. Die erforderlichen Daten zur Registrierung werden von der Erlaubnisbehörde an die IHK übermittelt. Die Registrierung erfolgt nach Erlaubniserteilung, sofern der Antrag auf Registrierung durch Sie gestellt wurde.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler ab 2013" (Einführung des § 34 f GewO).

Achtung: Mitarbeiteranzeige!

Angestellte, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen mitwirken, benötigen einen Sachkundenachweis und müssen zuverlässig sein. Weiterhin hat der registrierte Finanzanlagenvermittler seine Mitarbeiter, die mit der Finanzanlagenvermittlung und -beratung betraut sind, direkt der Registerbehörde (IHK zu Leipzig) mitzuteilen, damit die notwendige Eintragung in das Register erfolgen kann.

Zur Anmeldung ist das Formular "Mitarbeiteranzeige" zu verwenden.

 

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