Jedes Jahr entsteht der Wirtschaft ein beträchtlicher Schaden durch den sog. Adressbuchschwindel. Unternehmern wird ein rechnungsähnliches Formular übersendet, das suggeriert, dass weitere (kostenpflichtige!) Eintragungen in vermeintlich offizielle Register, Datenbanken oder auch gedruckte Adressverzeichnisse notwendig seien. Die Kosten liegen dabei meist im Bereich von 300 bis 900 Euro.
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Die IHK zu Leipzig wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen "Expo-Guide", Mexiko wieder verstärkt Angebote zur Eintragung in Ausstellerverzeichnisse von diversen Messen bewirbt und auffordert, bestehende Daten im Ausstellerverzeichnis abzugleichen, zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, um so angeblich eine "problemlose Kontaktaufnahme" zu dem jeweiligen Unternehmen zu ermöglichen.
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Der Adressbuchverlag "Gewerbeauskunft-Zentrale" (kurz GWE) hat massenhaft amtlich gestaltete Formulare an Firmen geschickt und um Überprüfung der Unternehmensdaten gebeten und gegebenenfalls um deren Korrektur. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, haben viele Unternehmen den Vordruck ausgefüllt zurückgeschickt und erhielten dann eine Rechnung.
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Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
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Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden für Gewerbetreibende zur Impressumspflicht erstellt.
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Das Versenden irreführender Eintragungsofferten durch dubiose Herausgeber von Adresssammlungen, Sammlungen von Handelsregistereintragungen und Anbietern von so genannten Firmengründungsurkunden ist wettbewerbswidrig. Die IHKs verfolgen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) diese unseriösen Praktiken.
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