Neue Regelungen zur Registrierung der Mehrwertsteuer in Dänemark

Für die Registrierung zur Mehrwertsteuer müssen ausländische Unternehmen seit 1. Mai 2008 ein neues Formular verwenden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, wenn sie Dienstleistungen in Dänemark erbringen, verschiedene Angaben über das Unternehmen und die entsandten Mitarbeiter an das Gewerbe- und Gesellschaftsamt zu übermitteln.

Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir als Download hinterlegt: Registrierung DK

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