Neue Fristen zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
Am 14. April 2010 ist das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Unternehmer mit grenzüberschreitenden Umsätzen müssen seit dem 1. Juli 2010 neue Fristen beachten.
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