Klarstellung des Umsatzsteuersatzes im Gastronomiegewerbe
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben herausgegeben, welches die Besteuerung der Umsätze im Gastronomiegewerbe regelt. Es nimmt zur praxisrelevanten Frage Stellung, wann die Abgabe von Speisen und Getränken als (ggf. ermäßigt zu besteuernde) Lieferung und wann als Leistung zu behandeln ist.
Die o. g. Unterscheidung ist demnach wichtig für die Höhe der Besteuerung der Umsätze. Mit dem Schreiben erläutert das BMF die Kriterien für die Unterscheidung zwischen der ermäßigt besteuerten Lieferung ("Verkauf") und der vollen Besteuerung des Anbietens von Speisen und Getränken für den Verzehr an Ort und Stelle ("Dienstleistung").
>> direkt zum BMF-Schreiben v. 16. Oktober 2008