Unternehmer mit grenzüberschreitenden Umsätzen müssen seit 1. Juli 2010 neue Fristen beachten
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Hier finden Sie aktuelle Hinweise zum Umsatzsteuerrecht für die tägliche Praxis in Ihrem Betrieb.
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Die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse werden monatlich durch das Bundesfinanzministerium festgesetzt. Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz. Dort heißt es: "Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird."
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