Lohnsteuer: Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Seit dem Jahr 2010 wird von den Gemeinden keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Diese soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z. B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Eine sogenannte FAQ-Liste sowie weitere Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier.