Schlichtung

Geschäftsbeziehungen bleiben bei der schlichtung meist intakt.Schlichtungsverfahren bieten Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, unter Beteiligung eines berufenen fachkundigen Schlichters schnell und kostengünstig zu einer sachlichen Einigung hinsichtlich des Konfliktes zu kommen. Der Schlichter ist unabhängig und neutral. Das Verfahren selbst ist nicht öffentlich.

Das Verfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Er muss die Bezeichnung der Parteien, die Beschreibung der Streitigkeit, die geltend gemachten Ansprüche und ggf. die maßgeblichen Beweismittel enthalten. Eine abgeschlossene Schlichtungsvereinbarung ist beizufügen. Ein berufener Schlichter lädt zum Verhandlungstermin und erörtert mit den Parteien die Sach- und Rechtslage. Hierbei werden Lösungen des Konflikts angestrebt.

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