Schiedsgericht der IHK zu Leipzig

Schiedsgerichte sparen kosten und nerven.Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine von Privatpersonen und privaten oder nichtstaatlichen Organisationen angebotene Dienstleistung zur Entscheidung von Rechtskonflikten.

Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht und als solches eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit.

Zentrale Aufgabe eines Schiedsgerichts ist es, einen Rechtsstreit schnell, richtig und möglichst kostensparend zu lösen.

 

Die Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens:

  • Freiheit der Parteien in der Schiedsrichterauswahl
  • der Verfahrensbevollmächtigten und über den Verfahrensort
  • Vertraulichkeit des Verfahren sowie die Herrschaft der Parteien über die Durchführung des Verfahrens.

Daneben hat die Entscheidung eines solchen Gerichts eine schnelle Bestandskraft, denn es gibt nur eine Verfahrensinstanz. Streitfragen, über die ein Schiedsgericht entscheiden kann, sind nahezu unbegrenzt. Sie reichen von vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Wirtschaftsleben bis zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich. Benutzer eines solchen Gerichts können daher Unternehmen, Behörden und Bürger sein.

In der Praxis ist die Schiedsgerichtsbarkeit überwiegend im Wirtschaftsleben anzutreffen. Die Schwerpunkte liegen auf den Gebieten Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.

Die IHK zu Leipzig hat seit 1998 ein funktionierendes Schiedsgericht. Pro Jahr kommen in der Regel mehrere Fälle zur Entscheidung. Auch hinsichtlich der Schiedsrichterauswahl können wir behilflich sein.

Über weitere Detailfragen informieren wir Sie gern!
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