IHK hilft bei Einreichung der Unterlagen ins elektronische Handelsregister

Unterlagen für das elektronische handelsregister nur noch onlineDie Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig hilft ihren Mitgliedsunternehmen bei der Einreichung der Unterlagen in das elektronische Handelregister. Beim Versenden in elektronischer Form an das Registergericht Leipzig wird dabei das IHK-interne Elektronische Gerichts- und Verwaltungs-Postfach (EGVP) genutzt.

Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen, die über keinen Internetanschluss oder Scanner verfügen, haben Probleme mit der Einreichung der entsprechenden Dokumente, z. B. Gesellschafterliste für die GmbH und Liste der Aufsichtsratsmitglieder. Nach § 12 HGB sind Anmeldungen zur Eintragung und Dokumente seit Januar 2007 elektronisch zum Register einzureichen. Um den Unternehmen den Übergang zu erleichtern, wäre eine Übergangsfrist bis 2009 möglich gewesen. Die Sächsische Landesregierung hat davon keinen Gebrauch gemacht.