Befreiung der Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht


Elektronisches Handelsregister – Änderungen der Abrufgebühren für Dokumente

Ab 1. Oktober 2009 werden aufgrund der Änderung von Nummer 401 der Justizverwaltungskostenordnung die Gebühren für den Abruf von Dokumenten aus dem elektronischen Handelsregister auf 1,50 Euro für jede abgerufene Datei reduziert. Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.

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Offenlegungspflichten von Jahresabschlüssen

Dies betrifft seit Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 01.01.2007 einen Großteil der vorzunehmenden Bekanntmachungen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verringern sich auch die Veröffentlichungsentgelte.

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Hohe Kosten bei Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlüsse sind vermeidbar

Wer Jahres- und Konzernabschlüsse in Word/Excel/PDF oder Papierformat beim Elektronischen Bundesanzeiger einreicht, muss mit hohen Kosten rechnen. Der DIHK rät Abschlüsse in XML oder XBRL-Format einzureichen.

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Recherchemöglichkeiten im elektronischen Handelsregister

Seit dem 01.01.2007 können Unternehmen Informationen zu Registerangelegenheiten online recherchieren. Auf der Website www.handelsregister.de finden Sie das Handelsregister, Vereinsregister, die Registerbekanntmachungen, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister.

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Elektronisches Handelsregister: Was Sie wissen müssen!

Das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ( EHUG ) trat am 01.Januar 2007 in Kraft.

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