Handelsvertreterrecht

HandelsvertreterHandelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 HGB). Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Handelsvertreter kann auch eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder eine juristische Person (AG, GmbH) sein.

Kennzeichnend für den Handelsvertreter ist demnach, dass er ein eigenes Unternehmerrisiko trägt und seinen Geschäftsbetrieb weisungsfrei führt. Dies ist dann der Fall, wenn er die Geschäftskosten übernimmt und bei Erfolglosigkeit seiner Vermittlungsbemühungen für die Verluste bis hin zur Insolvenz selbst einzustehen hat.

Durch das Handeln in fremdem Namen und für fremde Rechnung unterscheidet sich der Handelsvertreter von einem Kaufmann, der die Geschäfte in eigenem Namen und für eigene Rechnung macht (z. B. Großhändler usw.) und von demjenigen, der zwar in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung handelt (Kommissionär).

Der Handelsvertreter kann seine Geschäfte als Bezirksvertreter, Alleinvertreter, Einfirmen/Mehrfirmenvertreter, Untervertreter, im Nebenberuf und als Versicherungs- und Bausparkassenvertreter abwickeln.

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