Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie - NEWS

Verfahren nach EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) trat im Dezember 2006 in Kraft und musste von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 28.12. 2009 umgesetzt werden.

weitere Informationen »


Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie - Informationen

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (1)

Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll dies nun ändern. Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.

weitere Informationen »


Freier Dienstleistungsverkehr (2)

Schon nach dem grundlegenden EG-Vertrag von 1957 steht jedem Unionsbürger das Recht zu, vorübergehend auch in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungstätigkeiten zu erbringen oder solche Leistungen dort in Anspruch zu nehmen ("Dienstleistungsfreiheit").

weitere Informationen »


Niederlassungsfreiheit (3)

Die Niederlassungsfreiheit im gemeinschaftsrechtlichem Sinne ist nach dem heute gültigen EU-Recht die dauerhafte und stabile Begründung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, die zu einer Integration in die dortige Wirtschaft führt.

weitere Informationen »


Beratungsangebote (4)

Darunter sollen fallen: Außenwirtschaftsförderung | SOLVIT- Effiziente Problemlösung in Europa | Europa für Sie - Online-Dienste der EU und nationaler Behörden | Handbuch zu Vorschriften für die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

weitere Informationen »


Sprache wählen: de en ru
Schriftgröße: Schriftgröße verkleinern/vergrößern
© 2013 IHK zu Leipzig
Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig | Tel.: 0341 1267-0 | Fax: 0341 1267-14216   info@leipzig.ihk.de