Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie - NEWS
Die Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) trat im Dezember 2006 in Kraft und musste von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 28.12. 2009 umgesetzt werden.
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Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie - Informationen
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll dies nun ändern.
Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.
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Schon nach dem grundlegenden EG-Vertrag von 1957 steht jedem Unionsbürger das Recht zu, vorübergehend auch in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungstätigkeiten zu erbringen oder solche Leistungen dort in Anspruch zu nehmen ("Dienstleistungsfreiheit").
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Die Niederlassungsfreiheit im gemeinschaftsrechtlichem Sinne ist nach dem heute gültigen EU-Recht die dauerhafte und stabile Begründung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, die zu einer Integration in die dortige Wirtschaft führt.
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Darunter sollen fallen: Außenwirtschaftsförderung | SOLVIT- Effiziente Problemlösung in Europa | Europa für Sie - Online-Dienste der EU und nationaler Behörden | Handbuch zu Vorschriften für die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
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