Uwe Bock Unternehmensförderung
Mitarbeiter Consulting Wirtschaftsrecht | Geschäftsfeldverantwortlicher Recht und Steuern
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Ob in einem Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz gilt oder nicht, ist von der Anzahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abhängig. Zur Zeit gilt es nur noch für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern. weitere Informationen »
Bei arbeitsrechtlichen Fragen im Einzelfall ist fachkundiger Rat, sei es durch Arbeitgeberverbände, IHKs oder Rechtsanwälte einzuholen. Die IHK steht nicht den Arbeitnehmern zur Verfügung. weitere Informationen »
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Regelung zur Nichtberücksichtigung der vor dem 25. Lebensjahr liegenden Beschäftigungszeiten bei den Kündigungsfristen für europarechtswidrig erklärt. weitere Informationen »