Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen

Bei arbeitsrechtlichen Fragen im Einzelfall ist fachkundiger Rat, sei es durch Arbeitgeberverbände, IHKs oder Rechtsanwälte einzuholen. Die IHK steht nicht den Arbeitnehmern zur Verfügung.

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Arbeitsschutz für Schwangere

Alle Arbeitgeber sind durch Gesetz verpflichtet, die territorial zuständigen Arbeitsschutzbehörden (für Leipzig: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich von der bestehenden Schwangerschaft zu informieren.

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Bundesarbeitsgericht schafft faktisch Vorbeschäftigungsverbot bei Befristung ab

Mit Urteil vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09) hat das Bundesarbeitsgericht sich an die Stelle des Gesetzgebers gesetzt und faktisch das Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung auf drei Jahre beschränkt. Der DIHK hat schon lange eine Beschränkung dieses Vorbeschäftigungsverbotes angemahnt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, es auf ein Jahr zu reduzieren - allerdings ist der Gesetzgeber bislang untätig geblieben.

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