Emissionshandel
Der Emissionshandel geht auf das Kyoto- Protokoll aus dem Jahre 1997 zurück. Dieses bezeichnet ein internationales Klimaschutzabkommen, in dem sich beteiligte Industriestaaten verpflichten, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu senken. Die Nutzung natürlicher Ressourcen - sowohl für die Versorgung mit Gütern als auch für die Aufnahme der nicht benötigten Abfallprodukte - soll auch in Geldwerten ausgedrückt werden. Der Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen, die für den globalen Temperaturanstieg („Treibhauseffekt“) verantwortlich sind, stellt aus der Sicht des Klimaschutzes einen solchen Verbrauch natürlicher Ressourcen dar.
Wer klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstößt, muss im Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Stehen dem Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er seinen Ausstoß durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche Berechtigungen erwerben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist hierbei begrenzt. Ein Zukauf an Berechtigungen bedeutet so, dass an anderer Stelle CO2 vermindert wurde.
Die Idee ist also ganz einfach: Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen abgebaut werden – entscheidend ist, dass sie insgesamt abgebaut werden.
Die Europäische Union führte den Emissionshandel am 01.01.2005 in ihren Mitgliedsstaaten für bestimmte Branchen ein. Das Emissionshandelssystem bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Reduktionsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente Emissionshandel sowie projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Sie nimmt ein breites Aufgabenspektrum wahr, das in der EU-Emissionshandelsrichtlinie, im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), im Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) sowie im Projektmechanismengesetz (ProMechG) definiert wird.
Die DEHSt arbeitet eng mit den Unternehmen der Deutschen Wirtschaft zusammen, deren Anlagen dem EU-Emissionshandel unterliegen und unterstützt die in diesem Bereich tätigen sachverständigen Stellen. Darüber hinaus ist die DEHSt Kontaktstelle für das Bundesumweltministerium, für die Bundesländer und die zuständigen Landes-Immissionsschutzbehörden.