Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Um Jungunternehmern im ersten Jahr nach der Gründung die Finanzierung zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.
Eckpunkte des Gründercoaching Deutschland bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit:
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Zielgruppe: aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründete Unternehmen bis zum ersten Jahr ihres Bestehens.
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Der Gründer bezieht Leistungen nach SGB II oder SGB III.
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Unternehmen können Zuschüsse zum förderfähigen Tageshonorar in Höhe von 90 Prozent erhalten.
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Förderfähig sind maximal 800 Euro pro Tagewerk (ein Tagewerk = 8 Stunden), wobei das Gesamthonorar die Bemessungsgrenze von 4.000 Euro nicht überschreiten darf.
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Coachingzeitraum: Zwölf Monate
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