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Abgrenzung Industrie / Handwerk - Allgemeine Abgrenzungskriterien
In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit: Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen und Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (§ 1 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Beschränkung stellt § 1 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) dar. Danach ist der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen gestattet (sog. Meisterprivileg).
Wenn man sich im produktiv-gewerblichen Bereich selbstständig machen will, musss man sich die Frage stellen, wohin gehört man mit seiner Tätigkeit bzw. welche Voraussetzungen muss man erfüllen. Häufig kann man sich die Frage nicht selbst beantworten, ob man nunmehr zur Industrie oder zum Handwerk zählt. Handelt es sich um eine handwerksmäßige Tätigkeit, benötigt man einen entsprechenden Handwerksmeisterabschluss und eine Eintragung in die Handwerksrolle. Unterliegt die Tätigkeit nicht dem Handwerk, gehört man mit seinem Gewerbe zur Industrie oder zum Nichthandwerk.
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