Wiederholungsprüfungen

Wiederholungsprüfungen in der Ausbildung und Umschulung

Wiederholungsprüfungen

Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG).

weitere Informationen »


Wiederholungsprüfungen in der Fortbildung

Wiederholungsprüfungen

Gemäß § 26 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig kann eine Prüfung, die nicht bestanden ist, zweimal wiederholt werden.

weitere Informationen »