Berufskraftfahrer
Am 1. Oktober 2006 trat in Deutschland das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft. Davon betroffen sind Fahrer(innen) von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bzw. von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Straßenpersonenverkehr. Diese müssen zukünftig für die Durchführung gewerblicher Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum eine besondere Qualifizierung nachweisen.
Im Merkblatt "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BkrFQG" sind die gesetzlichen Grundlagen als auch der Umfang und die Art der geforderten Aus- und Weiterbildung erläutert.