Die IHK ist verpflichtet die Zwischenprüfungen in der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz durchzuführen. Zweck der Zwischenprüfung ist es auf den Ablauf der weiteren Ausbildung einzuwirken.
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Die Berufsausbildung schließt in der Regel mit einer Abschlussprüfung ab.
Die IHK ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe verpflichtet die Abschlussprüfung durchzuführen.
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Die IHK führt nach dem Berufsbildungsgesetz viele Fortbildungsprüfungen durch. Informationen und Erläuterungen zu den Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildungsprüfung stellen wir umfangreich zur Verfügung, denn "Lust auf Leistung" lohnt sich.
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