Facharbeiterabschlüsse
Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Facharbeiterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37. Dieser besagt, dass die Facharbeiterabschlüsse den bundesdeutschen Abschlüssen gleich stehen, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf.
Im Einzelfall ist auf Antrag und gegen Gebühr eine Gleichstellung von DDR-Facharbeiterabschlüssen mit bundesdeutschen Abschlüssen möglich. Die Gleichstellung ist jedoch kein Zeugnis-Ersatz; sie bezieht sich auf das Originalzeugnis und ist nur in Verbindung mit selbigem gültig.
Weiterhin ist zu beachten, dass nur das ursprünglich erworbene Facharbeiterzeugnis mit dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gleichwertigen bundesdeutschen Berufsabschluss verglichen werden kann. Eine Berücksichtigung von nach der Prüfung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten erfolgt nicht.
Antragstellung
Bei Anträgen zur fachlichen Stellungnahme benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie zu dem vorher vereinbarten Termin bei Ihrer IHK mitbringen sollten:
- Personalausweis
- Facharbeiterzeugnis im Original