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Gleichstellung von Abschlüssen
Mit der Anerkennung im Ausland oder in der ehemaligen DDR erworbener Qualifikationen zum Zwecke der Berufsausübung sind verschiedene Stellen beauftragt. Für Berufsabschlüsse in Industrie, Handel und im Dienstleistungssektor sind die Industrie- und Handelskammern, für Handwerksberufe die Handwerksammern zuständig.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung des ausländischen bzw. DDR-Berufsabschlusses sind gegeben, wenn Art, Inhalt und Dauer der Ausbildung und die in der Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fertigkeiten den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Ausbildungsverordnungen zum Zeitpunkt der Ausstellung gleichwertig waren bzw. sind.