Förderung für Ausbildungsbetriebe

I. ESF-Richtlinie Berufliche Bildung

Die Förderbedingungen in der Verbundausbildung (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung, 06. Juli 2011) wurden angepasst und künftig gemäß folgender Modifikation fortgeführt.

In gewerblich-technischen Berufen gilt Folgendes:

Neu eingestellte Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres mit Ausbildungsbeginn 2011/12 und 2012/2013 können bis zu einer Höchstdauer von 25 Wochen (125 Tage) gefördert werden, wenn sie die Elemente der Verbundausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Fall zweijähriger Berufe werden die genannten zeitlichen Obergrenzen auf 2/3 (83 Tage) der möglichen Gesamtförderdauer reduziert.

In den übrigen Berufen gilt Folgendes:

Neu eingestellte Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres mit Ausbildungsbeginn 2011/12 und 2012/2013 können bis zu einer Höchstdauer von 10 Wochen (50 Tage) gefördert werden, wenn sie die Elemente der Verbundausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Fall zweijähriger Berufe werden die genannten zeitlichen Obergrenzen auf 2/3 (33 Tage) der möglichen Gesamtförderdauer reduziert.

Für alle anderen Auszubildenden gelten die Regelungen, die bei der Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses Gültigkeit hatten.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

II. Ausbildungsbegleitende Hilfen bieten Unterstützung

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit für Auszubildende während der betrieblichen Erstausbildung. Mittels gezielten Stützunterricht und sozialpädagogischer Begleitung sollen der Ausbildungserfolg gesichert sowie Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Zielgruppe

Im Rahmen von Ausbildungsbegleitenden Hilfen können Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernbeeinträchtigungen, Defiziten in Fachtheorie und -praxis, Sprachproblemen oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld gefördert werden, wenn Sie sich in der Einstiegsqualifizierung oder in der betrieblichen Erstausbildung befinden, die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 25 Jahre sind.

Inhalte

Ausbildungsbegleitende Hilfen beinhalten beispielsweise die Wissensvermittlung im fachtheoretischen oder allgemein bildenden Bereich, Sprachunterricht oder individuelle sozialpädagogische Betreuung. Der Zeitaufwand für abH beträgt zwischen drei bis acht Stunden pro Woche und findet in der Regel in der Freizeit zusätzlich zur Ausbildung im Betrieb und zum Besuch der Berufsschule statt.

Antragstellung und Kosten

Über die Teilnahme an abH entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. der Träger für Grundsicherung. Wurde der Teilnahme an einer abH zugestimmt, so entstehen dem Ausbildungsbetrieb und dem betroffenen Auszubildenden keine Kosten.

Die Beantragung der abH ist jederzeit während der Ausbildung möglich. Der Antrag wird durch den Auszubildenden bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Träger für Grundsicherung gestellt. Dem Antrag sollten der Ausbildungsvertrag, eine schriftliche Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes, das Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule und ggf. ein Berufsschulzeugnis bzw. Zwischenprüfungszeugnis beigefügt sein.

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Träger für Grundsicherung.

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