Aktuelles
Vorrangprüfung für weitere Mangelberufe ausgesetzt
Die Vorrangprüfung, also die Prüfung der Arbeitsagentur, ob Arbeitsuchende aus Deutschland und der EU vorhanden sind und entsprechend vorrangig eingestellt werden müssen, wurde Mitte 2011 für die Berufsgruppen Ärzte und Ingenieure der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik ausgesetzt. Seit 1. Februar 2012 gilt dies nun auch für Experten der Fachrichtung Versorgungs- und Entsorgungstechnik sowie Stahl- und Metallbau und für Experten der Fachrichtung Softwareentwicklung/ Programmierung. Als Experten gelten Personen mit mindestens vierjähriger Hochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation.
Der Wegfall der Vorrangprüfung in diesen Berufsgruppen hat allerdings keinerlei Auswirkungen auf den bisher geltenden Beantragungsprozess zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten.
Um einen Ingenieur aus den entsprechenden Fachrichtungen aus Drittstaaten einzustellen, ist es daher wie bisher erforderlich, dass der betreffende Arbeitnehmer einen entsprechenden Aufenthaltstitel (mit Arbeitsgenehmigung) beantragt. Die Beantragung erfolgt je nach Wohnort des Ingenieurs in den deutschen Vertretungen im jeweiligen Ausland oder, soweit der Arbeitnehmer schon in Deutschland wohnt, in der jeweils zuständigen Ausländerbehörde. Diese Beantragung muss zwingend vom Arbeitnehmer erfolgen und sollte vollständige Nachweise enthalten. In den ausländischen Vertretungen eingereichte Unterlagen müssen neben den unten stehenden Unterlagen einen Visumantrag (in den diplomatischen Vertretungen vor Ort erhältlich) umfassen.
Die Botschaft leitet die Unterlagen an die für den Arbeitsort zuständige Ausländerbehörde weiter. Diese bezieht die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in einem internen Beteiligungsverfahren ein.
Die Bundesagentur für Arbeit benötigt für ihre Prüfung folgende Unterlagen in deutscher Sprache (beglaubigte Übersetzung):
-
Entwurf des Arbeitsvertrags,
-
ausgefülltes Formular Stellenbeschreibung (PDF, neues Fenster) (die unter Punkt 10 genannte Vorrangprüfung entfällt). Die Stellenbeschreibung kann gegebenenfalls entfallen, wenn der Arbeitsvertrag alle Regelungen enthält. Am besten ist es, Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag einzureichen.
-
Qualifikationsnachweise, die die Zuordnung zu den genannten Arbeitnehmergruppen ermöglichen (insbesondere Hochschulabschluss).
Die Bundesagentur für Arbeit prüft auf
-
adäquate Beschäftigung (d. h. ein Elektroingenieur muss auch tatsächlich als Elektroingenieur eingesetzt werden) und
-
mit deutschen Arbeitnehmern vergleichbare Arbeitsbedingungen (vor allem Gehalt).
Eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit sollte bei Anfragen, die keiner Vorrangprüfung bedürfen, innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Danach erfolgt die Rückmeldung an die zuständige Ausländerbehörde, die letztlich auf Basis dieser Zuarbeit entscheidet, ob der Arbeitnehmer einen Aufenthaltstitel bekommt und entsprechend eingestellt werden darf.