Allgemeine Brancheninformationen

Sozialvorschriften für Fahrpersonal

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist für Fahrpersonal sind eine Voraussetzung um Unfälle zu vermeiden.

Die genaue Kenntnis ist nicht nur für die Fahrer von Bedeutung sondern auch für Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen. Werden Verstöße festgestellt, so können auch gegen diese Sanktionen verhängt werden. Nach Art. 19 Abs. 2 VO (EG) Nr. 561/2006 ermächtigen die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden, gegen ein Unternehmen und/oder einen Fahrer, bei einem, in seinem Hoheitsgebiet festgestellten Verstoß gegen diese Verordnung, eine Sanktion zu verhängen.

Nach Krankheit, Urlaub oder anderen Tätigkeiten des Fahrers ist ein spezielles Formblatt als Nachweis zu verwenden.

Am 11. April 2006 wurde die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (im Folgenden: VO (EG) Nr. 561/2006) sowie die „Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599 des Rates“ (RL 2006/22/EG) im Amtsblatt der Europäischen Union (ABI. L 102, S. 1 ff.) veröffentlicht.

Die wichtigsten Bestimmungen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Zur einheitlichen Auslegung der neuen "Lenk- und Ruhezeiten"-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hat die Kommission auf ihrer Homepage sog. "Leitlinien" wiedergegeben.
Auf der Internetseite der European Commission Mobility & Transport können Sie diese abrufen.









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