Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Das BQFG soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, damit sie auch in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufnehmen können.

Im Feststellungsverfahren wird überprüft, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss ergänzt um berufspraktische Erfahrungen mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Sind keine wesentlichen Unterschiede festzustellen, wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bescheinigt.

Die IHK zu Leipzig hat die Bearbeitung und Entscheidung im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im IHK-Bereich an eine zentrale Stelle (IHK FOSA - Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg übertragen.

Die IHK zu Leipzig informiert über die Antragstellung und gibt Auskunft rund um das Verfahren.

Bei Bedarf unterstützen die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK zu Leipzig nach der Gleichwertigkeitsfeststellung durch eine gezielte Qualifizierungsberatung.

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