Bundesverkehrswege- und Investitionsplan

Schkeuditzer kreuzIn seiner Sitzung vom 2. Juli 2003 hat das Bundeskabinett den BVWP 2003 - 2015 beschlossen. Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ist ein Finanzvolumen von 150 Milliarden Euro fixiert. Darüber hinaus besteht eine Planungsreserve, die Möglichkeiten schafft, dennoch ferner liegende Vorhaben zu planen.

Der BVWP setzt Prioritäten für die Aufnahme der Vorhaben. Die Prioritäten werden nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen beurteilt und in Dringlichkeitsstufen "Vordringlicher Bedarf" (VB) und "Weiterer Bedarf" (WB) eingeteilt.

Der Bundesverkehrswegeplan war zugleich die Grundlage für

  • Das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (22. September 2004)
  • Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (16. Oktober 2004)

mit den jeweils als Anlage enthaltenen Bedarfsplänen für die Schienenwege des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen.

Im Rahmen der Anhörung von Verbänden und Vereinigungen der Wirtschaft nahm damals die Industrie- und Handelskammer zum neuen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 - 2015 Stellung.

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