Die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland hat als vorrangige Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen. Innerhalb der Landesebene vertritt die IHK zu Leipzig die Interessen der Wirtschaft bei Festlegungen zur Regional- und Bauleitplanung, mit dem Ziel einer nachhaltigen Standortsicherheit für Unternehmen.
Die Bauleitplanung dient der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in den Städten und Gemeinden. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig wird als Träger öffentlicher Belange daher regelmäßig zur Wahrung der Geamtinteressen der Wirtschaft bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne) beteiligt. Dies betrifft ebenso die Er- und Überarbeitung des Bauleitplanungsrechtes.
Die Erarbeitung von Stellungnahmen orientiert sich an folgenden Gesetzesgrundlagen:
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht), Artikel 29, 72, 75
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Raumordnungsgestz für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht)
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Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht)
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Baunutzungsverordnung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht)
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Landesplanungsgesetz des Freistaates Sachsen (Landesrecht)
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Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen (Landesrecht)
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Regionalplan Westsachsen (Landesrecht)
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Sächsische Bauordnung (Landesrecht)
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Handlungsanleitung über die Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen (Landesrecht)
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Verschiedene Fachplanungsgesetze
Über unsere Ansprechpartner erhalten Sie Informationen zum aktuellen Raumordnungs- und Bauleitplanungsrecht sowie zu Stellungnahmen über Veränderungen und Ergänzungen.
Hinweise und Anregungen können Sie in die Stellungnahmen der IHK zu Leipzig einfließen lassen