Aktuelles
Eine Änderung der Ausbildungsordnung zum Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde vorgenommen. Mit dem Erlass ist Ende Mai/Anfang Juni zu rechnen.
An Stelle der Schwerpunkte werden nun insgesamt sieben Fachrichtungen verordnet:
-
Formteile
-
Halbzeuge
-
Mehrschichtkautschukanteile
-
Compound- und Masterbatchherstellung
-
Bauteille
-
Faserverbundtechnologie
-
Kunstofffenster
Neue Fachrichtung "Compound und Masterbatchherstellung"
Die Qualifikationen zur Herstellung von Kunststoffgemischen und Kunststoffadditiven waren bislang teilweise im Schwerpunkt Halbzeuge integriert bzw. nicht verordnet. Verbände und Gewerkschaften erhoffen durch die neue Fachrichtung weitere Betriebe für die Ausbildung gewinnen zu können.
Prüfungen
An Stelle der bisherigen konventionellen Prüfung findet eine gestreckte Abschlussprüfung sttatt (Teil 1 wir mit 25 Prozent gewichtet, Teil 2 mit 75 Prozent). Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus einem über alle Fachrichtungen identischen Prüfungsprodukt sowie schriftlich zu lösenden Aufgaben mit der Bezeichnung "Herstellen einer mechanischen Baugruppe". Die schriftlichen Aufgabenstellungen beziehen sich dabei auf die praktische Aufgabenstellung. Die Trennung der zwei bislang separaten Termine für die schriftliche und die praktische Prüfung entfällt daher zu Gunsten eines einzigen Termins. Das Schweißen in der praktischen Zwischenprüfung entfällt; es sind jedoch Aufgaben im schriftlichen Bereich zu diesem Themengebiet denkbar.Neu ist der Aufbau einer einfachen Pneumatikgrundschaltung im praktischen Teil 1. Die separate Pneumatikaufgabe mit 1h Dauer im Teil 2 der Abschlussprüfung entfällt. Im Teil 2 kommen je nach Fachrichtungen Arbeitsaufgaben (mit und ohne situativem Fachgespräch) oder ein Variantenmodell (Fachrichtung Faserverbundtechnologie) zum Einsatz. In der Fachrichtung Bauteile findet zusätzlich eine Arbeitsprobe statt. Diese Fachrichtung verfügt daher über eine von den anderen Fachrichtungen abweichende Prüfungsstruktur. Eine Sperrfachregelung für die "praktische Prüfung" in Teil 2 wurde von den Sachverständigen einvernehmlich abgelehnt.