Informationen zu Wertsicherungsklauseln
Wertsicherungsklauseln finden sich vor allem in Verträgen, wenn die Vertragsparteien sich vor dem Inflationsrisiko schützen wollen. Eine Wertsicherungsklausel sichert langfristig vereinbarte Zahlungsverpflichtungen dadurch, dass sie diese an die Preisentwicklung anpasst. Damit trägt die Wertsicherungsklausel dem Umstand Rechnung, dass wiederkehrende Leistungen Kaufkraftschwankungen unterliegen.
Anwendung finden Wertsicherungsklauseln vor allem bei privaten Rentenvereinbarungen, in Erbbaurechtsverträgen, in vielen Mietverträgen und insbesondere in Gewerbemietverträgen.
Durch die Anpassung der Zahlungsverpflichtungen an die Preisentwicklung tragen die Wertsicherungsklauseln allerdings ihrerseits zur Inflation bei. Aus diesem Grund ist ihre Zulässigkeit gesetzlich geregelt.
Im beigefügten Merkblatt "Wertsicherungsklauseln" (unter der Rubrik "Dokumente") finden Sie Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen, Beispiele von Wertsicherungsklauseln sowie zu den verwendeten Indizes und Berechnungsformeln.
Neben dem Merkblatt können Sie weitere Informationen des Statistischen Bundesamtes zur Thematik downloaden sowie die angezeigten Linkverweise nutzen.
Zur jährlichen bzw. monatlichen Zeitreihe des Verbraucherpreisindex für Deutschland seit 1991 gelangen Sie hier.