Erasmus

Zielgruppe: Das Erasmus-Programm ist Teil des EU-Programms für Lebenslanges Lernen und zielt auf die Förderung des Hochschulbereichs. Zentrale Bestandteile sind die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland anhand des European Credit Transfer Systems (ECTS) und die finanzielle Unterstützung von Austauschstudenten.

Förderung: Es können Studienaufenthalte, Auslandspraktika im Rahmen des Studiums, Lehraufenthalte sowie Fortbildung von allgemeinem Hochschulpersonal gefördert werden. Studierende können zur Deckung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten (einschließlich Versicherungs- und Visakosten) in Verbindung mit ihrem Auslandsaufenthalt durch einen ERASMUS-Zuschuss gefördert werden.

ERASMUS-Studierende – gleich, ob sie ein ERASMUS-Stipendium erhalten oder nicht – sind von den Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Laborbenutzungs- und Bibliotheksgebühren an der Gasteinrichtung befreit. Die Zahlung nationaler Stipendien oder Darlehen an ins Ausland gehende Studierende soll während des ERASMUS-Auslandsaufenthalts beibehalten werden.

Studierende können höchstens zwei ERASMUS-Stipendien erhalten: eines für ein Auslandsstudium und ein weiteres für einen Praktikumsaufenthalt. Studierende, die für einem Erasmus Mundus Course eingeschrieben sind, die aber keinen Erasmus Mundus Zuschuss erhalten, können unter besonderen Umständen einen Zuschuss zu den generellen ERASMUS Konditionen beantragen. Ein ERASMUS-Student kann an einem angebotenen Intensivsprachkurs in der Gastsprache vor dem Studienaufenthalt teilnehmen, wofür auch ein Zuschuss gewährt werden kann.

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