ESF-Förderung für Auslandsaufenthalte von sächsischen Auszubildenden

Zielgruppe

Gefördert werden Unternehmen, die ihre Auszubildenden zum Zwecke der Berufsausbildung und für Praktika im Ausland in einen ausländischen Betrieb entsenden und folgende Bedingungen erfüllen:

  • das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen,
  • der Auszubildende hat seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen,
  • der Vertrag über die Berufsausbildung ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der nach BBiG/HwO zuständigen Stelle eingetragen. Dabei ist unerheblich, ob das Berufsausbildungsverhältnis neu oder zu seiner Fortsetzung begründet ist.
  • für die Dauer des Auslandsaufenthaltes liegt ein Ausbildungsplan vor, der beinhaltet, dass die Auslandsausbildung integraler Bestandteil der Ausbildung ist,
  • die Ausbildung im Ausland erfolgt in Betrieben; eine Förderung von Ausbildung bei Bildungsträgern oder Schulen ist ausgeschlossen,
  • die Dauer des Auslandsaufenthaltes beträgt mind. ununterbrochen einen Monat und höchstens 25 % der Regelausbildungszeit; mehrere Auslandsaufenthalte während der Ausbildungszeit sind möglich.

Förderung

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 16.01.2009.

Zuschuss zum Auslandsaufenthalt je Teilnehmer/- in und Woche (fünf Ausbildungs- bzw. Unterweisungstage pro Woche werden zugrunde gelegt)

110 €

Zuschuss zur Unterbringung des/der Auszubildenden im Ausland pro 7-Tage-Woche

bis zu 210 €

Zuschuss zur Verpflegung pro 7-Tage-Woche

98 €

Ausgaben für die An- und Abreise (Vorlage von 3 Varianten bzw. einer Vergleichsbetrachtung)

Betrag der wirtschaftlichsten Variante

Fahrten zwischen Unterkunft im Ausland und Praktikumsbetrieb pro 5-Tage-Woche

bis zu 21 €

Der Zuschuss wird nur dann voll gewährt, wenn der/die Auszubildende während der gesamten Ausbildungsdauer im ausländischen Unternehmen anwesend war. Andernfalls wird der Zuschuss nur anteilig gewährt. Während des Auslandsaufenthaltes werden keine Ausgaben für Heimfahrten erstattet.

Bewerbung

Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare über die nach Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft den Antrag und gibt umgehend Bescheid.

Laden Sie sich hier die benötigten Unterlagen herunter oder füllen Sie die Formulare direkt online inkl. Speicherfunktion aus.

Für sächsische Unternehmen übernehmen die MitarbeiterInnen des APIK-Projektes (Auslandspraktika - Interkulturelle Kompetenz) die Antragstellung und die Suche nach Praktikumsunternehmen im Ausland.

Kontakt für den Kammerbezirk Leipzig: Frau Marlen Layda, Tel. 035265 51222; E-Mail: apik@zts.de.

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