Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Beschäftigung auf hohem stand stabilisieren!Arbeitsmarktpolitik umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Beziehungen zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Das Ziel ist eine vollwertige und strukturell ausgeglichene Beschäftigung auf hohen Stand zu stabilisieren sowie die berufliche Eingliederung benachteiligter Arbeitnehmergruppen zu fördern.

Die Industrie- und Handelskammern äußern sich zur Arbeitsmarktordnungspolitik (arbeitsrechtlicher Rahmen) sowie zur Arbeitsmarktablaufpolitik (Arbeitsmarktinstrumente, Arbeitsmarktförderung).

So prüfen die Kammern regelmäßig Anträge auf Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), um Überschneidungen mit Tätigkeitsfeldern der gewerblichen Wirtschaft auszuschließen und Verdrängungseffekte zu vermeiden.

Nachfolgend bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zum Download an.

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