Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.
Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Die Unternehmer sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten bei der für ihren Wirtschaftszweig zuständigen Berufsgenossenschaft - innerhalb einer Woche nach Beginn der Unternehmertätigkeit - anzumelden.
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