Standort Leipzig - Thema Ausbildung
Auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB § 112) besteht die Möglichkeit, das Minderjährige ein Gewerbe anzeigen können.
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Ein Gewerbe ist anzumelden, sobald die Tätigkeit des Studenten auf Gewinnerzielung gerichtet und eine auf Dauer angelegte selbstständige Betätigung ist. Es kann ebenfalls erforderlich werden, sobald Rechnungen für Kunden geschrieben werden.
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Die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig sind Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe, Ausbilder/- innen und Auszubildende. Sie besuchen regelmäßig die Unternehmen und informieren erstmals ausbildende Betriebe über die Möglichkeiten der Ausbildung.
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