Veranstaltungen
15.02.2012
Vortragsveranstaltung "Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, insbes. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz"
Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft und führt bereits heute in bestimmten Arbeitsmarktsegmenten zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften. Eine von mehreren Antworten auf dieses Problem ist, Deutschland für qualifizierte Zuwanderung attraktiver zu machen und hierfür die Anerkennung im Ausland erworbene Berufsqualifikationen zu erleichtern. Diesem Zweck dient das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Ankerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ vom 6. Dezember 2011, das am 1. April 2012 in Kraft treten wird. Ein Herzstück ist das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz)“, das Verfahren und Voraussetzungen der Gleichwertigkeitsfeststellungen regelt und diese Aufgabe weitgehend den Kammern zuweist. Um Zielsetzung und Inhalt dieses Gesetzes vorzustellen, aber auch offene Fragen zu diesem neuen Gesetz nachzugehen, laden wir Sie herzlich ein zu einer Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussion.
Wir freuen uns ganz besonders, dass wir Herrn Regierungsdirektor Ralf Maier, Berlin, für das Einführungsreferat in die Thematik gewonnen haben, der im Bundesministerium für Bildung und Forschung als einer der für das Anerkennungsgesetz zuständigen Referenten das Gesetzgebungsvorhaben von Anfang an intensiv begleitet hat.