Veranstaltungen
05.03.2012
Zollpräferenzen beim Export von Waren
Grundlagen- und Aufbauworkshop
Die Europäische Gemeinschaft hat mit zahlreichen Ländern sogenannte „Präferenzabkommen“ über die Gewährung von Zollvorteilen geschlossen. Neben den EFTA-Ländern und zahlreichen Mittelmeeranrainern (z.B. Kroatien, Marokko, Tunesien) gehören auch Mexiko, Chile und Südafrika sowie Südkorea zu diesen Vertragsstaaten.
Die Gewährung von Zollbegünstigungen/-befreiungen hängt von der Einhaltung der teilweise recht komplizierten Ursprungsregeln ab. Die Dokumentation der Präferenzkalkulationen und damit der ordnungsgemäßen Ausstellung des Präferenznachweises ist für die Überprüfung durch die zuständige Zollbehörde vorzuhalten.
Die Teilnehmer des Workshops lernen die korrekte Anwendung der Ursprungsregeln kennen. Sie gewinnen Sicherheit bei der Prüfung, ob ein Erzeugnis die Anforderungen an eine Ursprungsware erfüllt und damit präferenzberechtigt ist. Darüber hinaus erlernen sie, wie die Nachweise eindeutig und jederzeit nachprüfbar geführt werden
Der Grundlagenworkshop findet am 05.03.2012, der Aufbauworkshop am 12.03.2012 statt. Die Informationsveranstaltungen bauen aufeinander auf.