Prüfungen von A - Z
Medienfachwirt/Medienfachwirtin (Gepr.)
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Medienfachwirts/Geprüften Medienfachwirtin wahrzunehmen.
Geprüfter Medienfachwirt/ Geprüfte Medienfachwirtin ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: http://wis.ihk.de/interessenten/weiterbildungsprofile.html
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der RVO vom 26. Oktober 2004)
Die komplette RVO finden Sie hier: http://www.bmbf.de/de/6406.php
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
1. wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem anerkannten Ausbildungsberuf, der Medienwirtschaft
zugeordnet werden kann, und danach eine
mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu Aufgaben der Medienwirtschaft haben. Abweichend davon kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.