Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördert benötigt dazu eine Genehmigung. Darunter fallen auch Transporte die im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit durchgeführt werden und zu wirtschaftlichen Vorteilen führen.

Beispiel:
Man arbeitet als Haushaltshilfe und fährt mit einer zu betreuenden Person einkaufen. Diese Fahrten unterliegen der Genehmigungspflicht, auch wenn sie nicht unmittelbar vergütet werden.

Der Unternehmer bzw. der Geschäftsführer muss im Rahmen der Antragstellung den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens, welches Taxen- bzw. Mietwagenverkehr betreibt, erbringen. Die geschieht in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung an der zuständigen IHK. Alternativ werden einzelne Berufsabschlüse oder eine nachgewiesene, mindestens dreijährige, leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, welches Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt, anerkannt.

Die IHK zu Leipzig bietet regelmäßig Prüfungstermine an.
Die Gebühr beträgt 145,00 € und ist mit der Anmeldung zu entrichten.

Hinweise zur Prüfung und deren Ablauf sind dem IHK- Merkblatt "Berufszugang im Taxen- und Mietwagenverkehr" zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen sind das Personenbeförderungsgesetz (GüKG) und die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.

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