Schulungen und Prüfungen im Gefahrgutbereich

Kraftfahrer, welche Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, sind bei einem von der IHK anerkannten Veranstalter zu schulen und müssen im Anschluss daran eine Prüfung ablegen. Nach spätestens 5 Jahren ist dieses Wissen im Rahmen einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung aufzufrischen. Näheres zu Schulung uind Prüfung in den verschiedenen Klassen erfahren Sie in unserem Merkblatt "Beförderung gefährlicher Güter- Gefahrgutfahrerausbildung gemäß Kapitel 8.2. ADR".

Alle Unternehmen und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Dieser hat seinen Kenntnisstand im Rahmen einer Prüfung bei der IHK nachzuweisen. Nähere Erläuterungen sind der Gefahrgutbeauftragten-verordnung zu entnehmen.

 

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