Donnerstag, 17. Mai 2012
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Qualifizierungspflicht für Berufskraftfahrer

Am 1. Oktober 2006 trat in Deutschland das Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz in Kraft. Davon betroffen sind Fahrer(innen) von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bzw. von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Straßenpersonenverkehr. Diese müssen zukünftig für die Durchführung gewerblicher Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum eine besondere Qualifizierung nachweisen.

Im Merkblatt "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz-BkrFQG" sind die gesetzlichen Grundlagen als auch der Umfang und die Art der geforderten Aus- und Weiterbildung erläutert.